top of page
Junge und alte Hasen

Alltagsbegleiterin
Pflegekassen zertifiziert

Das Angebot der Alltagsbegleitung nach §45a Abs. 1 Satz 3 SGB XI, § 45a Abs. 3 SGB XI, §45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI und § 81 AVSG richtet sich an Pflegebedürftige Erwachsene die einen Pflegegrad von 1-3 aufgrund einer körperliche, kognitiven oder geistigen Beeinträchtigung aufweisen.

Was ist Alltagsbegleitung

Mein Angebot richtet sich an Menschen, denen es nicht mehr möglich ist aufgrund eingeschränkter Mobilität, kognitiven Einschränkungen oder psychiatrischen Erkrankungen an Gruppenangeboten teilzunehmen. Im Rahmen eines Hausbesuches können wir gemeinsam fit und aktiv werden. Es wichtig einen körperlichen oder gar geistigen Abbau von Fähigkeiten zu verhindern.

Mein Ziel ist es Überforderungen abzubauen, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zurückzugewinnen, um so ein längeres Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Eingeschränkte Mobilität, kognitive Beeinträchtigung oder eine psychiatrische Erkrankung sollten nicht zur sozialer Isolation oder Abbau vorhandener Fähig und Fertigkeiten führen. Mittels verschiedener Angebote die auch die Lebensgeschichte des Einzelnen aufgebaut sind, sollen Ressourcen reaktiviert werden und richten sich ganz nach den Interessen der Betroffenen.

Betreuungsmaßnahmen im Rahmen des Alltagsbegleiters, umfassen Unterstützungsangebote zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld oder die Begleitung bei Aktivitäten. Insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Probleme, bei der Tagesstrukturierung, bei der Orientierung, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, der Kommunikation und der bedürfnisgerechten Beschäftigung des Alltages als auch Maßnahmen der kognitiven Aktivierung.

Beispiele:

  • Spaziergänge

  • Ermöglichung des Besuches von Verwandten und Freunden

  • Begleitung zum Friedhof

  • Gespräche um emotionale Sicherheit zu geben

  • Hilfe zur Entwicklung und Aufrechterhaltung der Tagesstruktur geben

  • Hilfe zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung

  • Hilfe zur Erhaltung eines Tag / Nachtrhythmus

  • Unterstützung bei Hobby und Spiel

  • Krisenmanagement /Notfallplanerstellen bei psych. Erkrankungen

  • Gedächtnistraining

  • Bewegung im Sitzen

  • Kochen/ Backen

  • Genusstraining

  • Progressive Muskelentspannung

  • 10 Minuten Aktivierung

  • edukative Beratung

  • Begleitung zu Veranstaltungen, Behörden, Ärzte etc.

  • Umgang mit Smartphone, Internet

  • Hilfestellung Anträge/ Formulare

Mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro werden diese Leistungen von der Pflegekasse mit einem Pflegegrad bezuschusst/ übernommen.

Telefon

E-Mail-Adresse

  +49 (0) 9192-9930416

+49 (0) 174-2035155

bottom of page